Inkassowechsel

Inkassowechsel
Einzugswechsel; von einem Kreditinstitut, das sich nicht durch Indossament verpflichtet, ausschließlich zum Einzug übernommener  Wechsel. Gutschrift des Wechselbetrages erst nach Eingang des Gegenwertes.

Lexikon der Economics. 2013.

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